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AGB

Global Aviation + Piper Parts GmbH, 34379 Calden

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

 

1. Allgemeines


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, im Online-Shop www.globalaviation24.com für Geschäfts- und Gewerbekunden der

 

               Global Aviation + Piper Parts GmbH
               Fieseler-Storch-Straße 10
               34379 Calden, Germany

               Geschäftsführer: Jörg Philipp, Patrick Weilbach, Jennifer Bitterberg-Hill

               Service-Hotline unter Telefon: +49 (0) 5674704 -21 bis -26

               Telefax: +49 (0) 5674704 -44

               E-Mail: info[at]globalaviation24.de        

 

1.2 Für alle Lieferungen und Leistungen der Global Aviation + Piper Parts GmbH ("GAPP") gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers ("Kunde") unter Verweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.

 

1.3 Die einzelnen Leistungen von GAPP sind gesonderten Leistungsscheinen oder Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die zwischen dem Kunden und GAPP gesondert vereinbart werden.

 

1.4 Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.


2. Angebote, Aufträge, Verträge


2.1 Alle Angebote von GAPP sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.

 

2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax erteilter Auftragsbestätigung von GAPP zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax und Auftragsänderungen durch den Kunden.

 

2.3 Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung im Online-Shop Waren zu bestellen.

 

2.4 Mit Bestätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

 

2.5 Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

 

2.6. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

 

2.7 Werden GAPP Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen. Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung von GAPP als Nachweis für die angelieferten Teile.

 

2.8 Von GAPP ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarung entschädigungslos in das Eigentum von GAPP über.

 

3. Lieferbedingungen


3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe oder Abnahme im Werk von GAPP. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation ausweisen.  GAPP ist  berechtigt,  jedoch  nicht  verpflichtet,  diese Legitimation zu prüfen.

 

3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.

 

3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

 

3.4 Von GAPP angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

3.5 Gerät GAPP in Liefer- bzw. Leistungsverzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet GAPP nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von GAPP oder deren Unterlieferanten eintreten - hat GAPP auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist GAPP berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind im Falle höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse ausgeschlossen.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen


4.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten und gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

4.2 Alle Preise verstehen sich ab Werk von GAPP ausschließlich Porto, Frachtkosten und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung, wie z.B. ab Werk des Herstellers, getroffen wird. Die Mehrwertsteuer hat der Kunde zu tragen, soweit sie anfällt. Wird die Verpackung von GAPP gestellt, werden hierfür die Selbstkosten berechnet.

 

4.3 Die Zahlung erfolgt durch die mit dem Verkauf vereinbarte Zahlungsweise. Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Abzüge sind mangels anderer Vereinbarungen unzulässig.

 

4.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

 

4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist GAPP- unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. GAPPs Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist GAPP außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt.

 

5. Gefahrübergang


Die Gefahr geht mit der Abnahme oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, mit Übergabe der Ware im Werk von GAPP auf den Kunden über, bei Versendung sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von GAPP verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.

 

6. Annahmeverzug


6.1 Der Kunde kommt mit der Abnahme bzw. Übernahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. das Bereitstehen der Ware mitgeteilt worden ist, die Ware abholt oder ihre Versendung veranlasst. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist GAPP außerdem berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Nach Ablauf von vier Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft behält sich GAPP weiterhin vor, die Ware auf Kosten des Kunden anderweitig einzulagern bzw. anderweitig zu verkaufen.

 

7. Versicherung


GAPP hält die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes während der Reparaturausführung trägt der Kunde.

 

8. Material/Gegenstände des Kunden


8.1 Falls GAPP mit dem Auftragsgegenstand weitere Gegenstände überlassen werden, haftet GAPP für Schäden auch an diesen Gegenständen nur nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen.

 

8.2 Der Kunde gewährt GAPP ein Pfandrecht an allen von ihm eingebrachten Gegenständen für Forderungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag.

 

9. Eigentumsvorbehalt


9.1 GAPP behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit GAPP getilgt hat. Der Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für GAPP als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit GAPP nicht gehörenden Sachen erwirbt GAPP Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

 

9.2 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen GAPP gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in GAPP Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Im Einzelnen gilt folgendes:

 

a) Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinen Kunden, so hat er sich gegenüber diesen das Eigentum an der veränderten Ware vorzubehalten. Ohne diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht ermächtigt.

 

b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von GAPPs Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung schon jetzt an GAPP ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen GAPP Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der GAPPs Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung des Kunden für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an GAPP abgetreten. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.

 

c) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des Schlusssaldos) aus dem Kontokorrent an GAPP ab. Werden Zwischensalden gezogen und ist deren Vortrag vereinbart, so ist die GAPP nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an GAPP abgetreten zu behandeln.

 

d) Der Kunde ist bis zu GAPPs Widerruf zur Einziehung der an GAPP abgetretenen Forderungen ermächtigt.

 

9.3 Solange GAPP das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde Vorbehaltsware, soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung sind GAPP unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

 

9.4 Bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware sowie sonstiger Sorgfaltspflichten durch den Kunden sowie beim Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen ist GAPP berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn GAPP dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist GAPP zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist. Entsprechendes gilt in allen anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden.

 

9.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so wird GAPP auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach dessen Wahl freigeben.

 

9.6 Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.


10. Mängelansprüche

 

10.1 Die Mängelansprüche gemäß Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen bestehen beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt hat.

 

10.2 Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.

 

10.3 Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in Fällen des Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen GAPP nach erfolgreicher Minderung oder Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass GAPP im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.


11. Rechte des Kunden bei Mängeln    

 

11.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn GAPP innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist.

 

11.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl von GAPP durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet GAPP, ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.

 

11.3 GAPP ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls GAPP den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).

 

11.4 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen.

 

11.6 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungsanleitungen oder Anweisungen von GAPP oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von GAPP vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen, Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.


12. Haftung

 

12.1 Schadensersatzansprüche sind - unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen - ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GAPP für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können in diesem Fall nicht verlangt werden.

 

12.3 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung von GAPP ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GAPP.


13. Sonstiges

 

13.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen GAPP und dem Kunden wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

13.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen GAPP und dem Kunden gilt, sowohl für den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf-rechts.

 

13.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kassel. GAPP behält sich jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.

 

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

As of July 2010