Global Aviation + Piper Parts GmbH, 34379 Calden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Bestellungen, im Online-Shop www.globalaviation24.com für Geschäfts- und
Gewerbekunden der
Global
Aviation + Piper Parts GmbH
Fieseler-Storch-Straße 10
34379 Calden, Germany
Geschäftsführer:
Jörg Philipp, Patrick Weilbach, Jennifer Bitterberg-Hill
Service-Hotline unter Telefon: +49 (0) 5674704 -21 bis -26
Telefax: +49 (0) 5674704 -44
E-Mail: info[at]globalaviation24.de
1.2 Für alle Lieferungen und Leistungen der Global Aviation
+ Piper Parts GmbH ("GAPP") gelten für die Dauer der
Geschäftsverbindung, also auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für
künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit
zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen
wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers ("Kunde") unter Verweis
auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.
1.3 Die einzelnen Leistungen von GAPP sind gesonderten Leistungsscheinen
oder Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die zwischen dem Kunden und GAPP
gesondert vereinbart werden.
1.4 Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
2. Angebote, Aufträge,
Verträge
2.1 Alle Angebote von GAPP sind freibleibend. Die zwecks
Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer
Art werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn
es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen
kommt.
2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit
schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax erteilter Auftragsbestätigung
von GAPP zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene
Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax und Auftragsänderungen
durch den Kunden.
2.3 Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen
verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr
handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung im Online-Shop Waren zu
bestellen.
2.4 Mit Bestätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig
bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
2.5 Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine
automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung
erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch
keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung
noch nicht zustande.
2.6. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn
wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware –
ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.
2.7 Werden GAPP Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder
Bearbeitung von angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung
mit den genauen Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile
beizufügen. Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der
Auftragsbestätigung von GAPP als Nachweis für die angelieferten Teile.
2.8 Von GAPP ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer
Vereinbarung entschädigungslos in das Eigentum von GAPP über.
3. Lieferbedingungen
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die
Übergabe oder Abnahme im Werk von GAPP. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme
nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss sich dieser
durch eine entsprechende Legitimation ausweisen. GAPP ist
berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, diese Legitimation
zu prüfen.
3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen,
so erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird
nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
3.4 Von GAPP angegebene Lieferfristen sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.5 Gerät GAPP in Liefer- bzw. Leistungsverzug, so hat der
Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet GAPP nicht innerhalb
dieser Nachfrist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt oder anderer unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die
Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von GAPP oder deren
Unterlieferanten eintreten - hat GAPP auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen
nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist GAPP berechtigt, entweder den
Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben
oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund
auch immer, sind im Falle höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und
unverschuldeter Ereignisse ausgeschlossen.
4. Preise,
Zahlungsbedingungen
4.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise sind
Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten und
gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
4.2 Alle Preise verstehen sich ab Werk von GAPP ausschließlich
Porto, Frachtkosten und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere
Regelung, wie z.B. ab Werk des Herstellers, getroffen wird. Die Mehrwertsteuer
hat der Kunde zu tragen, soweit sie anfällt. Wird die Verpackung von GAPP gestellt,
werden hierfür die Selbstkosten berechnet.
4.3 Die Zahlung erfolgt durch die mit dem Verkauf
vereinbarte Zahlungsweise.
Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Abzüge sind mangels anderer Vereinbarungen unzulässig.
4.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden
zulässig.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist GAPP-
unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen
Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. GAPPs Lieferpflichten ruhen,
solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug
ist GAPP außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen
handelt.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme oder, falls keine Abnahme
vorgesehen ist, mit Übergabe der Ware im Werk von GAPP auf den Kunden über, bei
Versendung sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Werk von GAPP verlassen hat. Wird der
Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf diesen über.
6. Annahmeverzug
6.1 Der Kunde kommt mit der Abnahme bzw. Übernahme in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm die Fertigstellung
bzw. das Bereitstehen der Ware mitgeteilt worden ist, die Ware abholt oder ihre
Versendung veranlasst. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist GAPP außerdem
berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Nach Ablauf von
vier Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft behält sich GAPP weiterhin
vor, die Ware auf Kosten des Kunden anderweitig einzulagern bzw. anderweitig zu
verkaufen.
7. Versicherung
GAPP hält die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände
nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes
während der Reparaturausführung trägt der Kunde.
8. Material/Gegenstände
des Kunden
8.1 Falls GAPP mit dem Auftragsgegenstand weitere
Gegenstände überlassen werden, haftet GAPP für Schäden auch an diesen Gegenständen
nur nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen.
8.2 Der Kunde gewährt GAPP ein Pfandrecht an allen von ihm
eingebrachten Gegenständen für Forderungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 GAPP behält sich das Eigentum an allen von ihr
gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit GAPP getilgt hat. Der Vorbehalt erstreckt sich auf
die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die
Verarbeitung erfolgt für GAPP als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung mit GAPP nicht gehörenden Sachen erwirbt GAPP Miteigentum im
Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der
anderen Materialien.
9.2 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen
Verpflichtungen GAPP gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in
GAPP Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang
verfügen. Im Einzelnen gilt folgendes:
a) Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinen Kunden,
so hat er sich gegenüber diesen das Eigentum an der veränderten Ware
vorzubehalten. Ohne diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Verfügung über die
Vorbehaltsware nicht ermächtigt.
b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren
tritt der Kunde einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von GAPPs
Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung schon jetzt an GAPP ab. Bei Veräußerung
von Waren, an denen GAPP Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den
Forderungsanteil, der GAPPs Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im
Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen
Betrages der Rechnung des Kunden für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon
jetzt an GAPP abgetreten. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder
sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn
sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.
c) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung
aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung
entsprechenden Teil des Saldos (einschließlich des entsprechenden Teils des
Schlusssaldos) aus dem Kontokorrent an GAPP ab. Werden Zwischensalden gezogen
und ist deren Vortrag vereinbart, so ist die GAPP nach der vorstehenden
Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten
Saldo wie an GAPP abgetreten zu behandeln.
d) Der Kunde ist bis zu GAPPs Widerruf zur Einziehung der an
GAPP abgetretenen Forderungen ermächtigt.
9.3 Solange GAPP das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde
Vorbehaltsware, soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu
verwahren sowie erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und
Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege
der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung sind
GAPP unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten
zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware
erforderlich sind, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
9.4 Bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung
der Vorbehaltsware sowie sonstiger Sorgfaltspflichten durch den Kunden sowie
beim Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen ist GAPP berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen
Rücktritt vom Vertrag dar, wenn GAPP dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme
ist GAPP zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des
Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist. Entsprechendes
gilt in allen anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden.
9.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so wird GAPP auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach dessen
Wahl freigeben.
9.6 Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden
geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen
Umfang.
10. Mängelansprüche
10.1 Die Mängelansprüche gemäß Ziffer 11 dieser
Geschäftsbedingungen bestehen beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde
seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt
hat.
10.2 Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Haftung
für Sachmängel ausgeschlossen.
10.3 Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in
Fällen des Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen GAPP nach erfolgreicher Minderung
oder Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass
GAPP im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote
übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem
weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.
11. Rechte des Kunden
bei Mängeln
11.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen,
wenn GAPP innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt
worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt
worden ist.
11.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt
die Mängelbeseitigung nach Wahl von GAPP durch Nachbesserung oder
Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet GAPP, ob diese durch
Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
11.3 GAPP ist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls
GAPP den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung
fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten
oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
11.4 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche
Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in
Rechnung gestellt werden.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein
Jahr ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen.
11.6 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die
Ware entgegen den Bedienungsanleitungen oder Anweisungen von GAPP oder sonst
unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß
genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von GAPP vom Kunden oder von Dritten an
der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen, Änderungen oder
Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass
diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
12. Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche sind - unabhängig von der Art
der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen -
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GAPP
für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und
vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen
aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und
Folgeschäden können in diesem Fall nicht verlangt werden.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den
Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung von GAPP ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von GAPP.
13. Sonstiges
13.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen
getroffen sind, geben diese Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen GAPP
und dem Kunden wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen,
Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das
gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen GAPP und dem Kunden gilt,
sowohl für den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches
Recht unter Ausschluss des UN-Kauf-rechts.
13.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
Kassel. GAPP behält sich jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des
Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
As of July 2010